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Mit Ihnen wollen wir Oberbayern mitgestalten

Wir sind eine moderne, leistungsfähige und zukunfts­orientierte Behörde in München mit über 2.000 Beschäf­tigten und verschiedenen Standorten in Ober­bayern. Als Ansprech­partner für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Behörden und Verbände tragen wir in einem viel­fältigen Aufgaben­spektrum zum Wohl der Allgemein­heit und des Einzelnen in Oberbayern bei. Verantwortungs­bewusst sorgen wir für einen gerechten Ausgleich zwischen den unterschied­lichen öffent­lichen und privaten Interessen.

Für unser Sachgebiet Aufnahme­einrichtung für Asylbewerber Oberbayern (AE) und Regierungs­aufnahme­stelle (RASt) suchen wir zum nächst­möglichen Zeit­punkt eine

Stellvertretende Leitung (m/w/d) der Kurzaufnahme
für den Standort München

Die Kurzaufnahme ist Bestandteil des ANKER Oberbayern und dient der kurz­fristigen Unter­bringung von Asyl­bewerberinnen und Asyl­bewerbern, bevor sie in eine Unterkunfts­dependance in Oberbayern verlegt werden. Die Kurz­aufnahme ist daher Dreh‑ und Angelpunkt für die Verteilung der Asyl­bewerberinnen und Asylbewerber in Ober­bayern. In der Kurz­aufnahme bzw. aus ihr heraus finden verschiedene Prozesse statt, wie z. B. die Aus­stattung mit Haus­ausweisen, Einkleidung und Gesundheits­untersuchungen.


Aufgaben
  • Organisation der Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden
  • Enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden und sonstigen Ansprech­partnern (Polizei, Staats­anwalt­schaft, Bundes­amt für Migration und Flüchtlinge, Gesund­heits­ämter, Diakonie)
  • Verwaltung der Dienst­gebäude und Außen­bereiche sowie Organi­sation des Objekt­managements mit den eingesetzten Haus­meisterinnen und Haus­meistern
  • Sicherstellung und Über­wachung der vertrag­lichen Aufgaben­erfüllung der in der Unter­kunft tätigen Dienst­leister (Wach­dienst, Caterer und Reinigungs­dienst)
  • Administrative Tätigkeiten inklusive Erstellung und Auswertung von Statistiken, Führung von Belegungs­listen, Registrierungs­tätigkeiten
  • Vollzug der Bayerischen Haus­halts­ordnung (BayHO)
  • Übernahme des Aufgaben­bereichs der Verwaltungs­leitung bei Abwesen­heit

Profil
  • Abgeschlossene Verwaltungs­ausbildung (Verwaltungs­fachangestellter [m/w/d] oder erfolgreich abgeschlossener Beschäftigten­lehrgang I) bzw. kaufmännische Ausbildung, ersatz­weise abgeschlossene Aus­bildung kombiniert mit mehr­jähriger (mindestens drei Jahre) Berufs­erfahrung in einem kauf­männischen Beruf
  • Soziale und inter­kulturelle Kompetenz, insbesondere Team‑ und Konflikt­fähigkeit
  • Sicherer Umgang mit den gängigen MS‑Office‑Programmen sowie die Bereit­schaft zur Ein­arbeitung in individuelle Anwender­programme

Darüber hinaus wünschen wir uns:

  • Sorgfältige, zuverlässige und selbstständige Arbeitsweise
  • Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft
  • Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise

Bitte beachten Sie, dass vor Aufnahme der oben genannten Tätig­keit ein Impf­schutz oder eine Immunität bzgl. Masern bzw. eine Kontra­indikation betreffend einer Masernschutz­impfung zwingend nach­gewiesen werden muss.


Wir bieten
  • Eine tarifgerechte Bezahlung nach Entgelt­gruppe 8 TV-L; nähere Informationen finden Sie z. B. unter oeffentlicher-dienst.info
  • Eine zunächst auf zwei Jahre befristete Stelle, eine Entfristung ist möglich
  • Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz in der Lotte-Branz-Straße 2 in München

Darauf dürfen Sie sich freuen:

  • Wert­schätzenden Umgang zwischen Führungs­kräften und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Flexible Arbeits­zeit­modelle, mobiles Arbeiten
  • Hauseigene Kinder­grippe (in der Maximilian­straße in München)
  • Attraktive Sozial­leistungen, wie zum Beispiel eine betrieb­liche Alters­vorsorge, vermögens­wirksame Leistungen, gegebenen­falls Ballungs­raum­zulage für den Verdichtungs­raum München
  • JobBike Bayern
  • Kooperations­vereinbarung mit Anbietern für Sport­möglichkeiten für eine ver­günstigte Mitglied­schaft („Fitness-Flatrate“)
  • Fortbildungs­möglichkeiten
  • Einen krisen­sicheren Arbeits­platz

Die Stelle ist grund­sätzlich teil­zeitfähig, sofern die Wahr­nehmung der Aufgaben in Voll­zeit gesichert ist.